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  • Die Ausgabe der Bildungsempfehlungen durch die Grundschulen erfolgt am 14.02.2025.

    Bitte nehmen Sie dazu unsere picture_as_pdf MCG_Elterninformation zur Schulaufnahme in Klasse 5 sowie die picture_as_pdf MCG_Anlage zum Fremdsprachenkonzept zur Kenntnis.

    Im Zeitraum vom 03.03. bis 07.03.2025 können Sie Ihr Kind an unserem Gymnasium anmelden. Die Anmeldung erfolgt persönlich im Sekretariat unserer Schule (Raum A 147, 1. OG Altbau).

    Anmeldezeiten:

    Montag 03.03.2025 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
    Dienstag 04.03.2025 07:00 Uhr – 09:00 Uhr
    13:00 Uhr – 17:00 Uhr
    Mittwoch 05.03.2025 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
    Donnerstag 06.03.2025 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
    Freitag 07.03.2025 07:00 Uhr – 08:00 Uhr

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • picture_as_pdf Antrag auf Aufnahme an einem Gymnasium (vollständig ausgefüllt, mit Angabe Zweit-/Drittwunsch und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben)
    • picture_as_pdf MCG_Ergänzungsblatt zur Schülerdatenerfassung (vollständig in Druckbuchstaben ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben)
    • Original der Bildungsempfehlung (mit rotem Stempel)
    • Originale und Kopien des Zeugnisses Klasse 3 und der Halbjahresinformation Klasse 4
    • Original und Kopie der Geburtsurkunde bzw. eines vergleichbaren Identitätsnachweises, ggf. Kopien von Nachweisen zum alleinigen Sorgerecht
    • ggf. Anschreiben an die Schulleitung und Nachweise über vorliegenden Härtefall bzw. besondere Gründe, die bei der Aufnahmeentscheidung oder für den Wunsch der 2. Fremdsprache berücksichtigt werden sollen
    • ggf. medizinische oder psychologische Gutachten/Atteste, Bescheid über Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogische Gutachten (jeweils in Kopie)
    • ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist; ggf. DaZ-II-Niveau-Beschreibung
    • picture_as_pdf Rückmeldung (ausgefüllt) an die Grundschule
    • kleiner Briefumschlag mit eigener Adresse, bitte frankiert

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Anmeldetermin (Tel. 0351 44 00 88 90), wenn Sie ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung wünschen.

    Nehmen Sie bitte auch die picture_as_pdf MCG_Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten zur Kenntnis.

  • Die Personensorgeberechtigten von Kindern, welche nach Abschluss der Klassen 5 bis 10 an das Gymnasium wechseln möchten, müssen bis zum 7. März 2025 einen Antrag auf Aufnahme bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.

    Die Anmeldung erfolgt persönlich in der Schule zu den Öffnungszeiten des Sekretariats (7:00 bis 15:00 Uhr).

    Derzeit gibt es an unserem Gymnasium keine bzw. nur sehr geringe Aufnahmekapazitäten in den Klassen. Wenn Sie Ihr Kind dennoch anmelden möchten, bitte wir Sie, vorab (Tel. 0351 44 00 88 90) einen Gesprächs- und Anmeldetermin mit der Schulleitung zu vereinbaren.

    Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn am Schuljahresende die Aufnahmebedingungen gemäß § 6 Absatz 2 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung erfüllt werden:

    link REVOSax Landesrecht Sachsen – Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA

    Hinweise für Klassen 5 und 6 der Oberschule

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • schriftlicher Aufnahmeantrag mit Ihren Kontaktdaten, Unterschriften aller Personensorgeberechtigten sowie Angabe von Gymnasien als Zweit- und Drittwunsch
    • picture_as_pdf Dokumentation zur besonderen Bildungsberatung (Diese Beratung muss an der Oberschule durchgeführt worden und dokumentiert sein.)
    • Originale und Kopien der letzten beiden Zeugnisse/Halbjahresinformationen
    • Original und Kopie der Geburtsurkunde, ggf. Nachweise zum Sorgerecht

    Hinweise für Klassen 7 bis 9 der Oberschule

    Voraussetzung für eine Aufnahme an unserem Gymnasium ist die durchgängige Unterrichtung in einer zweiten Fremdsprache (RU, FR, LA) ab Klasse 6 bzw. die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung.

    Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

    • schriftlicher Aufnahmeantrag mit Ihren Kontaktdaten, Unterschriften aller Personensorgeberechtigten sowie Angabe von Gymnasien als Zweit- und Drittwunsch
    • Original und Kopien der letzten beiden Zeugnisse/Halbjahresinformationen
    • Dokumentation über Feststellungsprüfung
    • Original und Kopie der Geburtsurkunde

    Ein Wechsel ist in der Regel nur bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 des Sächsischen Schulgesetzes möglich. Auf Antrag der Personensorgeberechtigten kann das Landesamt für Schule und Bildung in besonderen Härtefällen auch dann, wenn die Leistungsvoraussetzungen (Notendurchschnitt) verfehlt werden, die Aufnahme an ein Gymnasium genehmigen.

    Hinweise für Klasse 10 der Oberschule

    Leider verfügen wir auch in dieser Klassenstufe nur über wenige freie Plätze.

    Voraussetzung für eine Aufnahme an unserem Gymnasium ist die durchgängige Unterrichtung in einer zweiten Fremdsprache (RU, FR, LA) ab Klasse 6 bzw. die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung.

    Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

    • schriftlicher Aufnahmeantrag mit Ihren Kontaktdaten, Unterschriften aller Personensorgeberechtigten sowie Angabe von Gymnasien als Zweit- und Drittwunsch
    • Original und Kopien der letzten beiden Zeugnisse/Halbjahresinformationen
    • Dokumentation über Feststellungsprüfung
    • Original und Kopie der Geburtsurkunde
  • Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der 4. Klasse einer DaZ-Vorbereitungsklasse in die Klasse 5 des Gymnasiums, die eine Bildungsempfehlung ohne Noten, aber mit dem Votum für die Schulart Gymnasium erhalten haben.

    Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

    • Bildungsempfehlung ohne Noten, dafür Vermerk „teilgenommen“ und mit dem Votum für die Schulart Gymnasium
    • picture_as_pdf Antrag auf Aufnahme an einem Gymnasium (vollständig ausgefüllt, mit Angabe Zweit-/Drittwunsch und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben)
    • picture_as_pdf MCG_Ergänzungsblatt zur Schülerdatenerfassung (vollständig in Druckbuchstaben ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben)
    • picture_as_pdf Rückmeldung (ausgefüllt) an die Grundschule
    • Schweigepflichtentbindung
    • Dokumentation der Bildungsberatung bzw. eines Elterngesprächs über die weitere Beschulung des Kindes
    • Original und Kopie der Halbjahresinformation mit Vermerk „Beschulung erfolgte bisher in der Vorbereitungsklasse, Teilintegration in Klasse 4, Teilintegration wird im 2. Halbjahr in der 2. Etappe fortgesetzt“ bzw. „Vollintegration in Klasse 4 ab 2. Schulhalbjahr.“
    • Aktuelle Niveaubeschreibung DaZ
    • Begleitblatt „Empfehlung Übergang VK GS an GY“
    • Original und Kopie der Geburtsurkunde oder eines entsprechenden Identitätsnachweises
    • Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie
    • Zeugnisse, Leistungsnachweise aus dem Herkunftsland

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Anmeldetermin (Tel. 0351 44 00 88 90), wenn Sie ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung wünschen.

    Nehmen Sie bitte auch die MCG_Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten zur Kenntnis.

     

    Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ab Klasse 5 aus DaZ-Vorbereitungsklassen an das Gymnasium (Grundlage § 8 der Schulordnung Gymnasien).

    Über den Wechsel ans Gymnasium entscheidet die Schulaufsichtsbehörde (LaSuB) und erstellt auf Antrag einen entsprechenden Bescheid.

    Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

    • Bescheid des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) zum Wechsel an ein Gymnasium
    • Schriftlichen Aufnahmeantrag mit ihren Kontaktdaten, Unterschriften der Sorgeberechtigten sowie Angabe von Gymnasien als Zweit- und Drittwunsch
    • die Originale und Kopien des zuletzt erstellten Jahreszeugnisses und der zuletzt erteilten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule bzw. Vorbereitungsklasse
    • Original und Kopie der Geburtsurkunde oder eines entsprechenden Identitätsnachweises
    • Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie
    • Dokumentation bzw. Anmeldung zur Feststellungsprüfung
  • Die Ausgabe der Bildungsempfehlungen durch die Grundschulen erfolgt am 09.02.2024.

    Bitte nehmen Sie dazu unsere picture_as_pdf MCG_Elterninformation zur Schulaufnahme in Klasse 5 sowie die picture_as_pdf MCG_Anlage zum Fremdsprachenkonzept zur Kenntnis.

    Im Zeitraum vom 26.02. bis 01.03.2024 können Sie Ihr Kind an unserem Gymnasium anmelden. Die Anmeldung erfolgt persönlich im Sekretariat unserer Schule (Raum A 147, 1. OG Altbau).

    Anmeldezeiten:

    Montag 26.02.2024 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
    Dienstag 27.02.2024 07:00 Uhr – 09:00 Uhr
    13:00 Uhr – 17:00 Uhr
    Mittwoch 28.02.2024 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
    Donnerstag 29.02.2024 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
    Freitag 01.03.2024 07:00 Uhr – 08:00 Uhr

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • picture_as_pdf Antrag auf Aufnahme an einem Gymnasium (vollständig ausgefüllt, mit Angabe Zweit-/Drittwunsch und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben)
    • picture_as_pdf MCG_Ergänzungsblatt zur Schülerdatenerfassung (vollständig in Druckbuchstaben ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben)
    • Original der Bildungsempfehlung (mit rotem Stempel)
    • ggf. bei Wechsel aus DaZ-II-Vorbereitungsklassen: Dokumentation der Bildungsberatung
    • Originale und Kopien des Zeugnisses Klasse 3 und der Halbjahresinformation Klasse 4
    • Original und Kopie der Geburtsurkunde bzw. eines vergleichbaren Identitätsnachweises, ggf. Kopien von Nachweisen zum alleinigen Sorgerecht
    • ggf. Anschreiben an die Schulleitung und Nachweise über vorliegenden Härtefall bzw. besondere Gründe, die bei der Aufnahmeentscheidung oder für den Wunsch der 2. Fremdsprache berücksichtigt werden sollen
    • ggf. medizinische oder psychologische Gutachten/Atteste, Bescheid über Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogische Gutachten (jeweils in Kopie)
    • ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist; ggf. DaZ-II-Niveau-Beschreibung
    • picture_as_pdf Rückmeldung (ausgefüllt) an die Grundschule
    • kleiner Briefumschlag mit eigener Adresse, bitte frankiert

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Anmeldetermin (Tel. 0351 44 00 88 90), wenn Sie ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung wünschen.

    Nehmen Sie bitte auch die picture_as_pdf MCG_Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten zur Kenntnis.

  • Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

    am 1. September 2023 startet die VVO-Verkehrserhebung. Sie dauert bis zum 31. August 2024. In dieser Zeit werden in allen Bussen und Bahnen im gesamten Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) Befragerinnen und Befrager unterwegs sein, die Fahrgäste um ihren Fahrausweis bitten und gleichzeitig Fragen zur Fahrt stellen.

    Das betrifft auch Ihre Schülerinnen und Schüler. Die Befragerinnen und Befrager lassen sich das Ticket zeigen und erfassen das ausgebende Verkehrsunternehmen, die Ticket-Art und für wie viele Tarifzonen der Fahrausweis gültig ist. Zudem fragen sie die Schüler, von wo nach wo sie fahren und wie oft sie das Ticket nutzen. Die gesamte Befragung erfolgt anonym: von den Schülern werden keine persönlichen Daten abgefragt. Für die Erhebung sind ausschließlich die Informationen zum genutzten Ticket und zum gesamten Fahrtweg von Interesse.

    Da Schülerinnen und Schüler ein wichtiger (und großer) Anteil der Fahrgäste in den öffentlichen Verkehrmitteln sind, ist es uns wichtig, dass ausreichend Informationen über die Nutzung von Bussen und Bahnen durch sie vorliegen.

    Das Befragerpersonal ist zudem im Umgang mit den Fahrgästen geschult worden. Dabei legte der VVO großen Wert auf die Schulung zum sensiblen Verhalten bei der Befragung von Kindern.

    Die Mitarbeiter des Erhebungsbüros weisen sich mit einem Ausweis aus (aus der Anlage ersichtlich). Nur Personen mit diesem Ausweis sind berechtigt, die Fahrgäste zu befragen.

    Alle Informationen finden sich auch in der picture_as_pdf Anlage.

    Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
    Ihr Verkehrsverbund Oberelbe

  • Schulanmeldung für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen

    Die Ausgabe der Bildungsempfehlungen durch die Grundschulen erfolgt am 10.02.2023.

    Bitte nehmen Sie dazu unsere Elterninformation zur Schulaufnahme 2023 sowie die Anlage zum Fremdsprachenkonzept 2023 zur Kenntnis.

    Im Zeitraum vom 27.02. bis 03.03.2023 können Sie Ihr Kind an unserem Gymnasium anmelden. Die Anmeldung erfolgt persönlich im Sekretariat unserer Schule (Raum A 147, 1. OG Altbau).

    Anmeldezeiten:

    Montag 27.02.2023 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
    Dienstag 28.02.2023 07:00 Uhr – 09:00 Uhr
    13:00 Uhr – 17:00 Uhr
    Mittwoch 01.03.2023 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
    Donnerstag 02.03.2023 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
    Freitag 03.03.2023 07:00 Uhr – 08:00 Uhr

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • Anmeldeformular zur Aufnahme an einem Gymnasium (vollständig ausgefüllt, mit Angabe Zweit-/Drittwunsch und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben)
    • Original der Bildungsempfehlung (mit rotem Stempel)
    • Schülerdatenerfassungsbogen unseres Gymnasiums (vollständig in Druckbuchstaben ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben)
    • Originale und Kopien des Zeugnisses Klasse 3 und der Halbjahresinformation Klasse 4
    • Original und Kopie der Geburtsurkunde bzw. eines vergleichbaren Identitätsnachweises, ggf. Kopien von Nachweisen zum alleinigen Sorgerecht
    • ggf. Anschreiben an die Schulleitung und Nachweise über vorliegenden Härtefall bzw. besondere Gründe, die bei der Aufnahmeentscheidung oder für den Wunsch der 2. Fremdsprache berücksichtigt werden sollen
    • Unterlagen zu einem bestehenden Integrationsstatus bzw. einer Teilleistungsschwäche/Behinderung bzw. die DaZ-II-Niveaubeschreibung der VBK
    • Rückmeldung (ausgefüllt) an die Grundschule
    • kleiner Briefumschlag mit eigener Adresse, bitte frankiert

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Anmeldetermin (Tel. 0351 44 00 88 90), wenn Sie ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung wünschen.

    Schulanmeldung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 der Oberschule

    Im Zeitraum vom 27.02. bis 03.03.2023 können Sie Ihr Kind an unserem Gymnasium anmelden. Die Anmeldung erfolgt persönlich in der Schule, die Öffnungszeiten des Sekretariats werden rechtzeitig bekannt gegeben.

    Hinweise für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 der Oberschule

    Derzeit gibt es leider keine (Klassenstufe 6 des kommenden Schuljahres) bzw. nur sehr geringe Aufnahmekapazitäten in unseren Klassen. Wenn Sie Ihr Kind dennoch anmelden möchten, vereinbaren Sie bitte vorab (Tel. 0351 44 00 88 90) einen Gesprächs- und Anmeldetermin mit der Schulleitung.

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • formloser Aufnahmeantrag mit Ihren Kontaktdaten, Unterschriften aller Sorgeberechtigten sowie Angabe von Gymnasien als Zweit- und Drittwunsch
    • Dokumentation zur besonderen Bildungsberatung (Diese Beratung muss an der Oberschule durchgeführt worden und dokumentiert sein.)
    • Originale und Kopien der letzten beiden Zeugnisse/Halbjahresinformationen
    • Original und Kopie der Geburtsurkunde, ggf. Nachweise zum Sorgerecht
    Hinweise für Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen der Oberschule

    Leider verfügen wir auch in dieser Klassenstufe nur über wenige freie Plätze.

    Voraussetzung für eine Aufnahme an unserem Gymnasium ist die durchgängige Unterrichtung in einer zweiten Fremdsprache (RU, FR, LA) ab Klasse 6 bzw. die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung.

    Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

    • schriftlicher Aufnahmeantrag mit Ihren Kontaktdaten, Unterschriften aller Sorgeberechtigten sowie Angabe von Gymnasien als Zweit- und Drittwunsch
    • Original und Kopien der letzten beiden Zeugnisse/Halbjahresinformationen
    • Dokumentation über Feststellungsprüfung
    • Original und Kopie der Geburtsurkunde

    Hinweis auf die SOGYA § 6 Aufnahmebedingungen:

    (5) 1Nach Abschluss der Klassenstufe 10 der Oberschule wird ein Schüler in die Klassenstufe 10 des Gymnasiums aufgenommen, wenn der Durchschnitt der in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 10 erreichten Noten sowie der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,5 ist und er die Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses bestanden hat. 2Er wird auch dann aufgenommen, wenn er die Anforderungen nach Satz 1 mit dem Abschlusszeugnis der Oberschule erfüllt.

  • Ab dem 01. August 2021 wird das Bildungsticket in Sachsen eingeführt. Alle Schülerinnen und Schüler der allge­meinbildenden Schulen sowie jene an berufsbildenden Schulen, sofern sie keine duale Ausbildung absolvieren, sind zum Kauf des Tickets berechtigt. Das Ticket kostet 180,00 Euro pro Jahr, also 15,00 Euro pro Monat und kann rund um die Uhr im gesamten Verkehrsverbund genutzt werden. Dieses Ticket kann bei den Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG), anderen Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) und/oder anderen Verkehrsverbünden des Freistaates Sachsen erworben werden.

    Mit Einführung des Bildungstickets, welches zum Teil vom Freistaat Sachsen, als auch von der Landeshauptstadt Dresden finanziert wird, entfällt auch die anteilige Kostenerstattung ab dem Schuljahr 2021/2022 seitens des Schulverwaltungsamtes, da das Bildungsticket bereits vergünstigt abgegeben wird. Die genehmigte Kostener­stattung ist dann nur noch in Einzelfällen (Kostenerstattung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, mit einer begleitenden Person bzw. im Rahmen von Beförderungskombinationen oder privatem Kraftfahrzeug) und auf Antrag möglich.

    Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:

    Die Einreichung der Fahrtkostenabrechnung für 2020/21 erfolgt letztmalig bis zum bis zum 30. September 2021.  Als Unterlagen sind die  Bescheide als Kopie zusammen mit der Fahrtkostenabrechnung im Sekretariat abzugeben. Das Abrechnungsformular finden Sie auf www.dresden.de/schulverwaltung.

  • Seit Ende Mai findet man auf der Website der Landeshauptstadt neben Informationen rund um die Schülerbeförderung die Auszahlungsanträge für das Schuljahr 2020/21 zum Download. Diese sind bis zum 30. September ausgefüllt im Sekretariat des MCG abzugeben. Eine Kopie des Bewilligungsbescheides muss seit dem vergangenen Schuljahr nicht mehr beigefügt werden.

    Auszahlungsantrag PKW
    Auszahlungsantrag ÖPNV

  • Die Anmeldung zum Schuljahr 2020/21 ist zu folgenden Zeiten im Sekretariat unserer Schule möglich:

    Montag 24.02.2020 13:00 Uhr – 17:30 Uhr
    Dienstag 25.02.2020 07:30 Uhr – 11:00 Uhr
    14:00 Uhr – 16:30 Uhr
    Mittwoch 26.02.2020 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
    Donnerstag 27.02.2020 07:30 Uhr – 11:00 Uhr

     

    Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit:

    • Original der Bildungsempfehlung
    • Formblatt „Anmeldung zur Aufnahme an einem Gymnasium“, ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben
      Geben Sie bitte unbedingt einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.
    • Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der letzten Halbjahresinformation
    • Original und Kopie der Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, Nachweis über einen vorliegenden Härtefall bzw. Unterlagen zu Integration
    • selbstadressierten Rückumschlag für die Zusendung des Aufnahmebescheides
    • Nachweis zum Masernschutz (Impfausweis)

    Bei der Anmeldung werden einige Daten erfasst. Den Schülerdatenerfassungsbogen können Sie bereits ausgefüllt mitbringen.

  • Informations-Abend zur Schullaufbahn für (ursprünglich zum 08.01.2020) eingeladene Eltern und Schüler Kl. 9

    Neuer Termin: Mittwoch, 29.01.2020, 18:30 Uhr, Raum A034.