G/R/W

Gemeinschaftskunde / Rechtserziehung / Wirtschaft

Gemäß dem Beutelsbacher Konsens (1976) achten wir im GRW-Unterricht auf das Neutralitäts- und Kontroversitätsgebot sowie den Grundsatz der „Schülerselbstbestimmung“ (eigene Interessen erkennen – eigene Urteile bilden). Bei der Leistungsbewertung wird ausdrücklich keine politische Gesinnung von Schülerinnen und Schülern bewertet, sondern Fakten, methodisches Vorgehen und Urteilsvermögen.






Beiträge

  • Mal ins Büro des Oberbürgermeisters schauen, mal durch Türen gehen, die sonst verschlossen sind – das war bei der Rallye durch das Rathaus für die Siebtklässler möglich. Interessant verpackt konnte man viel über den Stadtrat und das Rathaus erfahren. Auch Fragen und Wünsche konnte man bei Politikern sowie der Kinder- und Jugendbeauftragten Anke Lietzmann loswerden. – Ein sehr aufschlussreicher Einblick und gleichzeitig ein Türöffner, um Themen selbst mitzugestalten.

    Frau Noack

     

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