Fördergemeinschaft
Zielsetzung
Die Fördergemeinschaft des Marie-Curie-Gymnasiums e.V. will der Schule die notwendigen Impulse und Unterstützungen geben, die sie benötigt, um ein eigenes Profil, ein eigenes Gesicht, ein Eigenleben zu erhalten, über die reine Wissensvermittlung hinaus. Sie verfolgt dadurch ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, indem sie:
- die Entwicklung dieses Gymnasiums finanziell und materiell-technisch unterstützt,
- die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen wie Schul- und Klassenfahrten, Arbeitsgemeinschaften, Projektgestaltungen u. a. finanziell unterstützt,
- entsprechende Möglichkeiten zum Erwerb wissenschaftlicher, kultureller und staatspolitischer Kenntnisse für jede Schülerin und jeden Schüler fördert,
- Öffentlichkeitsarbeit leistet.
Vorstand
- Frau Schütz (Vorstandsvorsitzende)
- Herr Scheinpflug (stv. Vorstandsvorsitzender)
- Herr Schindler (stv. Vorstandsvorsitzender)
- Frau Steiner (Schriftführerin)
- Herr Lodel (Schatzmeister)
Förderung von Projekten und Anschaffungen
Der Vorstand nimmt gern Vorschläge für zu fördernde schulische Projekte oder die Anschaffung von Gegenständen entgegen. Ein solcher Förderantrag sollte neben konkreten Angaben zu dem Projekt oder Gegenstand plausibel machen, warum die Fördergemeinschaft dies unterstützen sollte. Auch ein Finanzierungsplan (Ausgaben, gewünschter Förderbetrag, weitere Einnahmen) gehört dazu. Getätigte Anschaffungen sind Eigentum der Fördergemeinschaft, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Antrag auf Förderung eines Projekts oder einer Anschaffung
- Angaben zur antragstellenden Person
- Name, Vorname
- Bezug zum MCG (Schüler/in, Eltern, Lehrperson, FV-Mitglied, …)
- Kontakt (E-Mail, Telefon)
- Angaben zum Projekt bzw. zur Anschaffung
- Gegenstand
- Zeitraum
- Nutznießer
- geplanter Aufbewahrungsort
- geplante Zuständigkeit für Instandhaltung / Pflege
- Angaben zur Finanzierung
- erwartete Gesamtkosten (Ausgaben)
- beantragte Förderung
- weitere Quellen, Eigenanteil
- Abwicklung (z. B. Erstattung von Auslagen oder Begleichen von Rechnungen)
- Gegebenenfalls ergänzende Angaben
Finanzielle Unterstützung der Teilnahme an Schulfahrten
Die Fördergemeinschaft kann in Ausnahmefällen auch die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an laut Schulfahrtenkonzept der Schule obligatorischen Fahrten finanziell unterstützen. In einem solchen Sozialantrag muss neben den Angaben zur Fahrt und der Höhe der Kosten auch erklärt werden, dass andere Quellen, insbesondere Leistungen für Bildung und Teilhabe aus dem Bildungspaket, geprüft und abschlägig beschieden worden sind. Der Vorstand entscheidet hier im Einzelfall – ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses bzw. eine bestimmte Höhe des Zuschusses besteht nicht. Alternativ oder ergänzend zu einem Zuschuss kann die Fördergemeinschaft eine Ratenzahlung ermöglichen.
Antrag auf finanzielle Unterstützung einer Schulfahrt
- Angaben zur antragstellenden Person
- Name, Vorname
- Bezug zur begünstigten Person (i. d. R. Sorgeberechtigte/r)
- Kontakt (E-Mail, Telefon)
- Angaben zur begünstigten Person (Schülerin/Schüler)
- Name, Vorname, Klasse
- Angaben zur Schulfahrt
- Anlass (z. B. Wintersportlager Klasse 9)
- Ziel
- Zeitraum
- Angaben zur Finanzierung
- voraussichtliche Gesamtkosten
- Zahlungsplan (Termine Anzahlung, Restzahlung)
- Eigenanteil
- Leistungen aus dem Bildungspaket
- beantragte Unterstützung, davon
- als zinsloses Darlehen, rückzahlbar gemäß einem zu vereinbarendem Tilgungsplan
- als nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Zahlungsabwicklung (Überweisung an Antragsteller oder auf Schulfahrtenkonto)
- Bestätigung durch die Leiterin bzw. den Leiter der Schulfahrt
Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen
Wenn Sie die Fördergemeinschaft durch Mitgliedsbeiträge bzw. Spenden bis 200 € pro Einzelzahlung unterstützt haben, benötigen Sie seit 2013 keine gesonderte Spendenbescheinigung mehr von uns. Zur steuerlichen Anerkennung Ihrer Unterstützung als Zuwendung ist es nunmehr ausreichend, wenn Sie das picture_as_pdf Schreiben zum „Vereinfachten Zuwendungsnachweis“ zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihrer Bank (z. B. Kontoauszug) oder einer elektronischen Buchungsbestätigung beim online-Banking (PC-Ausdruck) mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen.
Der Verwendungszweck sollte die Angabe „Spende“ oder „Mitgliedsbeitrag“ enthalten.
Für Zuwendungen in Einzelbeträgen über 200 € erhalten Sie auch weiterhin eine vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster.
Bankverbindungen
Bitte beachten Sie, dass es je nach Verwendungszweck verschiedene Konten gibt.
- IBAN:
- DE44 8505 0300 3120 0506 78 für Beiträge, Zuwendungen, Fördergelder, Schüleraustausch
- DE22 8505 0300 3120 1147 06 für Regenwaldlauf, Klassenfahrten, Sportlager etc.
- BIC-/SWIFT-Code: OSDDDE81XXX (Ostsächsische Sparkasse Dresden)
Dokumente
picture_as_pdf Satzung
picture_as_pdf Datenschutzrichtlinie
picture_as_pdf Anmeldeformular + Einzugsermächtigung
picture_as_pdf Schreiben zum „Vereinfachten Zuwendungsnachweis“
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