Prüfung

Wahl der Abiturprüfungsfächer

Bei der Wahl der Prüfungsfächer gelten folgende Regeln: Beide Leistungskursfächer werden schriftlich geprüft (P1 und P2).

Sofern nicht schon durch die Prüfungen im LK abgedeckt, sind im Grundkursbereich schriftlich (P3) bzw. mündlich (P4 und P5) zu prüfen:

  1. in Abhängigkeit vom 1. Leistungskursfach: DE bzw. MA
  2. in Abhängigkeit vom 2. Leistungskursfach:
    1. bei LK GE: eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft (BIO, CH, PH)
    2. bei LK EN, BIO, CH, PH: eine Gesellschaftswissenschaft (GE, GRW, GEO)
  3. ein beliebiges weiteres Fach aus den nachfolgend genannten.
Grundkursfach P3 (schr.) P4 (mdl.) P5 (mdl.)
DE x x x
MA x x x
EN, FR, LA, RU x x
BIO, CH, PH x x x
GE, GEO, GRW x x x
KU, MU x x
RE, ETH x x
INF x x
BeLL statt

Die Grundkursfächer Mathematik und Deutsch können auch mündlich (P4) geprüft werden – in dem Fall ist eine Natur- oder Gesellschaftswissenschaft schriftlich (P3) zu absolvieren.

Als P5 kann auch eine weitere Fremdsprache, Natur- oder Gesellschaftswissenschaft gewählt werden.

Eine Besondere Lernleistung (BeLL) kann P5 ersetzen. Mit dieser Entscheidung wird die BeLL verbindlicher Bestandteil der Abiturprüfung! Die BeLL-Dokumentation wird am Ende des Kurshalbjahres 12/I abgegeben. Bei Einbringung einer BeLL kann in Klasse 12 eines der Fächer GEO oder GRW bzw. BIO, CH oder PH (bei naturwissenschaftlicher BeLL) „abgewählt“ werden. In dem Fall ist nach persönlicher Rücksprache mit dem Oberstufenberater ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen.

Die Wahl der Prüfungsfächer ist verbindlich und sollte daher gut bedacht werden. Spätere Änderungen sind praktisch nicht möglich. Bevor die Entscheidung für P3-P5 getroffen wird, sollte man sich daher unbedingt mit dem jeweiligen Fachlehrer beraten. Verwiesen wird auf das Heft „Das Abitur am allgemeinbildenden Gymnasium“, das jeder besitzen müsste. Die Broschüre sowie weitere Informationen zur Oberstufe findet man auch auf dem Sächsischen Bildungsserver.

Ergebnisse der Abiturprüfung (Block II)

Die Ergebnisse der 5 Prüfungen ergeben in vierfacher Wertung zusammen die Punktzahl für den Block II (maximal 300).

Die Bedingungen für die Erfüllung von Block II und damit für das Bestehen der Abiturprüfung lauten:

  • keine Prüfung mit 0 Punkten
  • insgesamt mindesten 100 Punkte
  • in mindestens 3 Prüfungen (darunter mindestens 1 LK) jeweils mindestens 20 Punkte

Ist in einem Fach die erste Bedingung verletzt, wird durch den Prüfungsausschuss eine zusätzliche mündliche Prüfung in diesem Fach angeordnet. Ansonsten kann ein Antrag auf eine oder mehrere Zusatzprüfungen gestellt werden (siehe Abitermine). Eine solche Prüfung kann auch ohne Not von jedem Prüfungsteilnehmer in einem oder mehreren Prüfungsfächern beantragt werden, etwa um sich noch zu verbessern (was nicht unbedingt leicht ist und das Risiko einer Verschlechterung in sich birgt). Das Ergebnis aus ursprünglicher und zusätzlicher Prüfung wird gemäß Anlage 2 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung gebildet. Als Faustregel gilt ein Verhältnis von 2:1 zugunsten der Erstprüfung.

Gesamtqualifikation

Die Summe aus Block I (Einbringung) und Block II (Prüfung) bildet die Gesamtqualifikation, aus der sich die Abiturdurchschnittsnote ergibt.

Die Erfüllung der Bedingungen beider Blöcke ist die Voraussetzung für die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife.