Ordnung und Sicherheit

Haus- und Hofordnung des Marie-Curie-Gymnasiums

Um die Arbeit in der Schule erfolgreich zu gestalten und ein geordnetes und freundliches Zusammenleben aller am Schulalltag Beteiligten zu sichern und zu fördern ist es notwendig, rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst miteinander umzugehen, das Eigentum anderer zu achten und Arbeitsmaterialien sowie die neuwertigen Einrichtungen und Gebäude besonders schonend zu behandeln.

Rechtsgrundlagen des Schulbesuchs und damit auch Grundlage dieser Haus- und Hofordnung sind das Schulgesetz (SchulG), die Schulordnung Gymnasium (SOGYA), die Schulbesuchsordnung (SBO) sowie die objektspezifischen Regelungen zum Brandschutz/Gefahrensituationen.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen: picture_as_pdf Haus- und Hofordnung

Aufsicht und Aufenthalt im Schulgelände

Die allgemeine Aufsichtspflicht der Schule beginnt frühestens 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn und endet spätestens 20 Minuten nach Unterrichtsende bzw. 10 Minuten nach Ende des Ganztagsangebotes bzw. außerunterrichtlicher Schulveranstaltungen. Außerhalb dieser Zeiträume ist der Aufenthalt im Schulgebäude und Schulgelände nicht gestattet. Die Aufsichtspflicht der Schule besteht nicht bei Angeboten der Schulsozialarbeit außerhalb der Schulzeit bzw. außerhalb des Schulgeländes.

Hygiene und Infektionsschutz

Schulen sind durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen von besonderer hygienischer Bedeutung. Es bedarf deshalb großer Aufmerksamkeit, um das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Erziehung zu hygienischem Verhalten und zur Verhütung von Infektionskrankheiten zu sichern.

Weiterführende und aktuelle Informationen:

Bei Erkrankung an einer nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Infektionskrankheit sowie akutem Durchfall oder Erbrechen, welches dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden muss, ist auch die Schule in Kenntnis zu setzen.

picture_as_pdf Hinweise zum Infektionsschutz und meldepflichtigen Infektionskrankheiten

Beiträge

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