Schulanmeldung für Schülerinnen und Schüler bei Übergang aus Vorbereitungsklassen

Für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus DaZ-Vorbereitungsklassen gilt § 8 der Schulordnung Gymnasien. Über den Wechsel ans Gymnasium entscheidet die Schulaufsichtsbehörde (LaSuB).

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • Bescheid des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) zum Wechsel an ein Gymnasium
  • Schriftlichen Aufnahmeantrag mit ihren Kontaktdaten, Unterschriften der Sorgeberechtigten sowie Angabe von Gymnasien als Zweit- und Drittwunsch
  • ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie
  • die Originale und Kopien des zuletzt erstellten Jahreszeugnisses und der zuletzt erteilten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule bzw. Vorbereitungsklasse
  • Original und Kopie der Geburtsurkunde oder eines entsprechenden Identitätsnachweises
  • ggf. Dokumentation bzw. Anmeldung zur Feststellungsprüfung