Schulanmeldung am MCG

Schulanmeldung für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen

Die Ausgabe der Bildungsempfehlungen durch die Grundschulen erfolgt am 11.02.2022.

Im Zeitraum bis 04.03.2022 können Sie Ihr Kind an unserem Gymnasium anmelden.

Bitte nehmen Sie dazu unsere  Elterninformation zur Schulaufnahme 2022 sowie die  Anlage zum Fremdsprachenkonzept zur Kenntnis.

 

Anmeldung für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen
mit Bildungsempfehlung für das Gymnasium

Bitte senden Sie uns die Anmeldeunterlagen möglichst bis zum 01.03.2022 vollständig per Post zu, hinterlegen Sie diese in unserem Hausbriefkasten bzw. geben Sie diese in einem verschlossenen Umschlag am 01.03.2022 oder am 02.03.2022 in der Zeit zwischen 8.00 und 8.30 Uhr im Foyer des Neubaus persönlich ab:

1. Anmeldeformular zur Aufnahme an einem Gymnasium (vollständig ausgefüllt)

2. Original der Bildungsempfehlung (mit rotem Stempel)

3. Schülerdatenerfassungsbogen (ausgefüllt – bei pdf-Nutzung bitte vollständig in Druckbuchstaben und unterschrieben)

4. Anschreiben und Nachweise über vorliegenden Härtefall bzw. besondere Gründe, die bei der Aufnahmeentscheidung berücksichtigt werden sollen

5. Kopien des Zeugnisses Klasse 3 und der Halbjahresinformation Klasse 4

6. Kopie der Geburtsurkunde bzw. eines vergleichbaren Identitätsnachweises, ggf. Kopien von Nachweisen zum alleinigen Sorgerecht

7. Unterlagen zu einem bestehenden oder angestrebten Integrationsstatus bzw. einer Teilleistungsschwäche/Behinderung

8. Rückmeldung (ausgefüllt) an die Grundschule

9. kleiner Briefumschlag mit eigener Adresse, bitte frankiert

Wir bestätigen Ihnen zeitnah den Erhalt Ihrer vollständigen Unterlagen durch Zusendung der Rückmeldung, die Sie bitte in der Grundschule abgeben.

Die Originale der Geburtsurkunde sowie der Zeugnisse prüfen wir zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Anmeldung für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen
ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium

Diese Anmeldung erfolgt persönlich in der Schule.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Anmeldetermin (Tel. 0351 44 00 88 90), damit Ihnen ein Zeitfenster benannt und der Zutritt zur Schule gewährt werden kann.

Bitte bringen Sie zum Anmeldetermin alle Anmeldeunterlagen (1. bis 8. wie oben angegeben) mit und zusätzlich

  • das Original des Zeugnisses Klasse 3 und der Halbjahresinformation Klasse 4
  • die Originale der weiteren Dokumente

 

Schulanmeldung für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen der Oberschule

Derzeit gibt es leider keine Aufnahmekapazitäten in den Klassenstufen 6 und 7 des kommenden Schuljahres. Wenn Sie Ihr Kind dennoch anmelden möchten, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Anmeldetermin.

Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:

  • formloser Aufnahmeantrag mit Ihren Kontaktdaten, Unterschriften aller Sorgeberechtigten sowie Angabe von Gymnasien als Zweit- und Drittwunsch
  • Dokumentation zur besonderen Bildungsberatung (Diese Beratung muss an der Oberschule durchgeführt worden und dokumentiert sein.)
  • Originale und Kopien der letzten beiden Zeugnisse/Halbjahresinformationen
  • Original und Kopie der Geburtsurkunde, ggf. Nachweise zum Sorgerecht

 

Schulanmeldung für Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen der Oberschule

Leider verfügen wir auch in dieser Klassenstufe nur über sehr wenige freie Plätze. Voraussetzung ist die durchgängige Unterrichtung in einer zweiten Fremdsprache (RU, FR, LA) ab Klasse 6 bzw. die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung.

Bitte senden Sie uns zur Anmeldung folgende Unterlagen per Post zu:

  • schriftlicher Aufnahmeantrag mit Ihren Kontaktdaten, Unterschriften aller Sorgeberechtigten sowie Angabe von Gymnasien als Zweit- und Drittwunsch
  • Kopien der letzten beiden Zeugnisse/Halbjahresinformationen
    ggf. Dokumentation über Feststellungsprüfung
  • Kopie der Geburtsurkunde

Hinweis auf die SOGYA § 6 Aufnahmebedingungen:

(5) 1Nach Abschluss der Klassenstufe 10 der Oberschule wird ein Schüler in die Klassenstufe 10 des Gymnasiums aufgenommen, wenn der Durchschnitt der in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 10 erreichten Noten sowie der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,5 ist und er die Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses bestanden hat. 2Er wird auch dann aufgenommen, wenn er die Anforderungen nach Satz 1 mit dem Abschlusszeugnis der Oberschule erfüllt.