Schulanmeldung für Schülerinnen und Schüler bei Übergang aus Vorbereitungsklassen
Schulaufnahme und Schullaufbahn personHerr Lodel
access_time10.01.25
update11.01.25
Für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus DaZ-Vorbereitungsklassen gilt § 8 der Schulordnung Gymnasien. Über den Wechsel ans Gymnasium entscheidet die Schulaufsichtsbehörde (LaSuB).
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- Bescheid des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) zum Wechsel an ein Gymnasium
- Schriftlichen Aufnahmeantrag mit ihren Kontaktdaten, Unterschriften der Sorgeberechtigten sowie Angabe von Gymnasien als Zweit- und Drittwunsch
- ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie
- die Originale und Kopien des zuletzt erstellten Jahreszeugnisses und der zuletzt erteilten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule bzw. Vorbereitungsklasse
- Original und Kopie der Geburtsurkunde oder eines entsprechenden Identitätsnachweises
- ggf. Dokumentation bzw. Anmeldung zur Feststellungsprüfung