Schulaufnahme und Schullaufbahn

Das Marie-Curie-Gymnasium ist als allgemein bildendes Gymnasium eine Schule in kommunaler Trägerschaft, das Bildungsangebot und die Stundentafel entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Methodenkompetenz und Eigenverantwortung des Schülers und die Wissenschaftlichkeit des Unterrichts sind Grundsätze des Lehrens und Lernens.
Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler sehen wir als zentrale Aufgabe.

Als UNESCO-Projektschule und Mitglied im nationalen MINT-EC-Schulnetzwerk setzen wir Schwerpunkte in der naturwissenschaftlichen Bildung sowie Erziehung zu Toleranz, Demokratieverständnis und nachhaltigem Handeln.

Schulaufnahme in Klasse 5

Für den Schülerübergang von der Grundschule in Klasse 5 des Gymnasiums gibt es vom Landesamt für Schule und Bildung festgelegte Aufnahmekriterien, Zeiträume und Abläufe. Informationen dazu erhalten Sie in der Grundschule.

Die Anmeldung erfolgt jeweils am gewünschten  Gymnasium. Anmeldezeiten und Formalitäten werden ebenfalls auf unserer Homepage bekannt gegeben. Nach Berücksichtigung von Geschwisterkindern und außergewöhnlichen Härtefällen erfolgt die Aufnahme nach Losverfahren. Nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren  entnehmen Sie bitte der aktuellen Elterninformation .

Schulaufnahme in Klasse 6 bis 11

Ein Schulwechsel und Aufnahme am Gymnasium  kann entsprechend der geltenden Rechtsgrundlage und im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin.

Wenn Sie für Ihr Kind die Aufnahme an unserem Gymnasium beantragen möchten, senden Sie uns bitte einen formlosen schriftlichen Aufnahmeantrag mit Begründung, gewünschtem Aufnahmedatum und den Unterschriften aller Personensorgeberechtigten zu. Vermerken Sie bitte Ihre  Kontaktdaten und legen Sie Kopien der letzten beiden Zeugnisse bzw. Halbjahresinformationen bei. Dann setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Schullaufbahn

Ab Klasse 5 wird als erste Fremdsprache Englisch unterrichtet.

Zweite Fremdsprache ab Klasse 6 kann Latein, Französisch oder Russisch sein.
Die Fremdsprachenausbildung kann durch Arbeitsgemeinschaften erweitert werden.

Ab Klasse 5 wird laut Stundentafel durchgängig eines der Fächer Ethik, evangelische Religion oder katholische Religion unterrichtet. Mit der Schulanmeldung ist eine Entscheidung für eines der Fächer zu treffen.

Für Schüler mit Migrationshintergrund wird DaZ-Unterricht angeboten.

Die Stunden zur Individuellen Förderung werden in den Klassen 5 als „Lernen lernen“ (Lerntraining) und in Klasse 6 als „Kompetenztraining“ umgesetzt.

Die Sekundarstufe I umfasst die Klassenstufen 7 bis 10.
Ab Klasse 8 können die Schülerinnen und Schüler zwischen drei schulspezifischen Profilen wählen: MINT, UNESCO und Darstellende Künste
In der 10. Klasse schreiben die Schüler eine Besondere Leistungsfeststellung in Deutsch, Mathematik und Englisch.
Das Jahreszeugnis der 10. Klasse mit der Versetzung in Klasse 11 ist dem Realschulabschluss (Mittlere Reife) gleichgestellt.

In der Sekundarstufe II mit den Jahrgangsstufen 11 und 12 wählen die Schüler Leistungs- und Grundkurse aus den vorgegebenen Aufgabenfeldern.
Unser Leistungskursangebot umfasst die Fächer Deutsch oder Mathematik sowie Geschichte, Englisch, Physik, Chemie oder Biologie.
Zusätzlich bieten wir Wahlgrundkurse in den Fächern Astronomie, Philosophie und Informatik sowie fächerverbindende Grundkurse „Darstellendes Spiel“ und „Biotechnologie/Bionik“ an.
Die Einrichtung der Kurse hängt vom konkreten Wahlverhalten und von den personellen Ressourcen der Schule ab.

Als Komplexe Leistung erstellen alle Schülerinnen und Schüler nach einer Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten eine Facharbeit.

Bei erfolgreicher Beendigung der gymnasialen Schullaufbahn erhalten die Schülerinnen und Schüler ihr Abiturzeugnis (Allgemeine Hochschulreife).

Beiträge

  • Die Ausgabe der Bildungsempfehlungen durch die Grundschulen erfolgt am 14.02.2025.

    Bitte nehmen Sie dazu unsere picture_as_pdf MCG_Elterninformation zur Schulaufnahme in Klasse 5 sowie die picture_as_pdf MCG_Anlage zum Fremdsprachenkonzept zur Kenntnis.

    Im Zeitraum vom 03.03. bis 07.03.2025 können Sie Ihr Kind an unserem Gymnasium anmelden. Die Anmeldung erfolgt persönlich im Sekretariat unserer Schule (Raum A 147, 1. OG Altbau).

    Anmeldezeiten:

    Montag 03.03.2025 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
    Dienstag 04.03.2025 07:00 Uhr – 09:00 Uhr
    13:00 Uhr – 17:00 Uhr
    Mittwoch 05.03.2025 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
    Donnerstag 06.03.2025 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
    Freitag 07.03.2025 07:00 Uhr – 08:00 Uhr

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • picture_as_pdf Antrag auf Aufnahme an einem Gymnasium (vollständig ausgefüllt, mit Angabe Zweit-/Drittwunsch und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben)
    • picture_as_pdf MCG_Ergänzungsblatt zur Schülerdatenerfassung (vollständig in Druckbuchstaben ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben)
    • Original der Bildungsempfehlung (mit rotem Stempel)
    • Originale und Kopien des Zeugnisses Klasse 3 und der Halbjahresinformation Klasse 4
    • Original und Kopie der Geburtsurkunde bzw. eines vergleichbaren Identitätsnachweises, ggf. Kopien von Nachweisen zum alleinigen Sorgerecht
    • ggf. Anschreiben an die Schulleitung und Nachweise über vorliegenden Härtefall bzw. besondere Gründe, die bei der Aufnahmeentscheidung oder für den Wunsch der 2. Fremdsprache berücksichtigt werden sollen
    • ggf. medizinische oder psychologische Gutachten/Atteste, Bescheid über Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogische Gutachten (jeweils in Kopie)
    • ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist; ggf. DaZ-II-Niveau-Beschreibung
    • picture_as_pdf Rückmeldung (ausgefüllt) an die Grundschule

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Anmeldetermin (Tel. 0351 44 00 88 90), wenn Sie ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung wünschen.

    Nehmen Sie bitte auch die picture_as_pdf MCG_Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten zur Kenntnis.

  • Die Personensorgeberechtigten von Kindern, welche nach Abschluss der Klassen 5 bis 10 an das Gymnasium wechseln möchten, müssen bis zum 7. März 2025 einen Antrag auf Aufnahme bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.

    Die Anmeldung erfolgt persönlich in der Schule zu den Öffnungszeiten des Sekretariats (7:00 bis 15:00 Uhr).

    Derzeit gibt es an unserem Gymnasium keine bzw. nur sehr geringe Aufnahmekapazitäten in den Klassen. Wenn Sie Ihr Kind dennoch anmelden möchten, bitte wir Sie, vorab (Tel. 0351 44 00 88 90) einen Gesprächs- und Anmeldetermin mit der Schulleitung zu vereinbaren.

    Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn am Schuljahresende die Aufnahmebedingungen gemäß § 6 Absatz 2 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung erfüllt werden:

    link REVOSax Landesrecht Sachsen – Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA

    Hinweise für Klassen 5 und 6 der Oberschule

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • schriftlicher Aufnahmeantrag mit Ihren Kontaktdaten, Unterschriften aller Personensorgeberechtigten sowie Angabe von Gymnasien als Zweit- und Drittwunsch
    • picture_as_pdf Dokumentation zur besonderen Bildungsberatung (Diese Beratung muss an der Oberschule durchgeführt worden und dokumentiert sein.)
    • Originale und Kopien der letzten beiden Zeugnisse/Halbjahresinformationen
    • Original und Kopie der Geburtsurkunde bzw. eines vergleichbaren Identitätsnachweises, ggf. Kopien von Nachweisen zum alleinigen Sorgerecht

    Hinweise für Klassen 7 bis 9 der Oberschule

    Voraussetzung für eine Aufnahme an unserem Gymnasium ist die durchgängige Unterrichtung in einer zweiten Fremdsprache (RU, FR, LA) ab Klasse 6 bzw. die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung.

    Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

    • schriftlicher Aufnahmeantrag mit Ihren Kontaktdaten, Unterschriften aller Personensorgeberechtigten sowie Angabe von Gymnasien als Zweit- und Drittwunsch
    • Original und Kopien der letzten beiden Zeugnisse/Halbjahresinformationen
    • Dokumentation über Feststellungsprüfung
    • Original und Kopie der Geburtsurkunde bzw. eines vergleichbaren Identitätsnachweises, ggf. Kopien von Nachweisen zum alleinigen Sorgerecht

    Ein Wechsel ist in der Regel nur bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 des Sächsischen Schulgesetzes möglich. Auf Antrag der Personensorgeberechtigten kann das Landesamt für Schule und Bildung in besonderen Härtefällen auch dann, wenn die Leistungsvoraussetzungen (Notendurchschnitt) verfehlt werden, die Aufnahme an ein Gymnasium genehmigen.

    Hinweise für Klasse 10 der Oberschule

    Leider verfügen wir auch in dieser Klassenstufe nur über wenige freie Plätze.

    Voraussetzung für eine Aufnahme an unserem Gymnasium ist die durchgängige Unterrichtung in einer zweiten Fremdsprache (RU, FR, LA) ab Klasse 6 bzw. die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung.

    Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

    • schriftlicher Aufnahmeantrag mit Ihren Kontaktdaten, Unterschriften aller Personensorgeberechtigten sowie Angabe von Gymnasien als Zweit- und Drittwunsch
    • Original und Kopien der letzten beiden Zeugnisse/Halbjahresinformationen
    • Dokumentation über Feststellungsprüfung
    • Original und Kopie der Geburtsurkunde bzw. eines vergleichbaren Identitätsnachweises, ggf. Kopien von Nachweisen zum alleinigen Sorgerecht
  • Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der 4. Klasse einer DaZ-Vorbereitungsklasse in die Klasse 5 des Gymnasiums, die eine Bildungsempfehlung ohne Noten, aber mit dem Votum für die Schulart Gymnasium erhalten haben.

    Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

    • Bildungsempfehlung ohne Noten, dafür Vermerk „teilgenommen“ und mit dem Votum für die Schulart Gymnasium
    • picture_as_pdf Antrag auf Aufnahme an einem Gymnasium (vollständig ausgefüllt, mit Angabe Zweit-/Drittwunsch und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben)
    • picture_as_pdf MCG_Ergänzungsblatt zur Schülerdatenerfassung (vollständig in Druckbuchstaben ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben)
    • picture_as_pdf Rückmeldung (ausgefüllt) an die Grundschule
    • Schweigepflichtentbindung
    • Dokumentation der Bildungsberatung bzw. eines Elterngesprächs über die weitere Beschulung des Kindes
    • Original und Kopie der Halbjahresinformation mit Vermerk „Beschulung erfolgte bisher in der Vorbereitungsklasse, Teilintegration in Klasse 4, Teilintegration wird im 2. Halbjahr in der 2. Etappe fortgesetzt“ bzw. „Vollintegration in Klasse 4 ab 2. Schulhalbjahr.“
    • Aktuelle Niveaubeschreibung DaZ
    • Begleitblatt „Empfehlung Übergang VK GS an GY“
    • Original und Kopie der Geburtsurkunde bzw. eines vergleichbaren Identitätsnachweises, ggf. Kopien von Nachweisen zum alleinigen Sorgerecht
    • Zeugnisse, Leistungsnachweise aus dem Herkunftsland

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Anmeldetermin (Tel. 0351 44 00 88 90), wenn Sie ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung wünschen.

    Nehmen Sie bitte auch die MCG_Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten zur Kenntnis.

     

    Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ab Klasse 5 aus DaZ-Vorbereitungsklassen an das Gymnasium (Grundlage § 8 der Schulordnung Gymnasien).

    Über den Wechsel ans Gymnasium entscheidet die Schulaufsichtsbehörde (LaSuB) und erstellt auf Antrag einen entsprechenden Bescheid.

    Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

    • Bescheid des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) zum Wechsel an ein Gymnasium
    • Schriftlichen Aufnahmeantrag mit ihren Kontaktdaten, Unterschriften der Sorgeberechtigten sowie Angabe von Gymnasien als Zweit- und Drittwunsch
    • die Originale und Kopien des zuletzt erstellten Jahreszeugnisses und der zuletzt erteilten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule bzw. Vorbereitungsklasse
    • Original und Kopie der Geburtsurkunde bzw. eines vergleichbaren Identitätsnachweises, ggf. Kopien von Nachweisen zum alleinigen Sorgerecht
    • Dokumentation bzw. Anmeldung zur Feststellungsprüfung

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