G/R/W

Gemeinschaftskunde / Rechtserziehung / Wirtschaft

Gemäß dem Beutelsbacher Konsens (1976) achten wir im GRW-Unterricht auf das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsgebot sowie auf den Grundsatz der „Schülerselbstbestimmung“ (eigene Interessen erkennen – eigene Urteile bilden). Bei der Leistungsbewertung wird ausdrücklich keine politische Gesinnung von Schülerinnen und Schülern bewertet, sondern Fakten, methodisches Vorgehen und Urteilsvermögen.






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