Schülerbeförderung

Einführung des Bildungstickets

Ab dem 01. August 2021 wird das Bildungsticket in Sachsen eingeführt. Alle Schülerinnen und Schüler der allge­meinbildenden Schulen sowie jene an berufsbildenden Schulen, sofern sie keine duale Ausbildung absolvieren, sind zum Kauf des Tickets berechtigt. Das Ticket kostet 180,00 Euro pro Jahr, also 15,00 Euro pro Monat und kann rund um die Uhr im gesamten Verkehrsverbund genutzt werden. Dieses Ticket kann bei den Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG), anderen Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) und/oder anderen Verkehrsverbünden des Freistaates Sachsen erworben werden.

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Beiträge

  • Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

    am 1. September 2023 startet die VVO-Verkehrserhebung. Sie dauert bis zum 31. August 2024. In dieser Zeit werden in allen Bussen und Bahnen im gesamten Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) Befragerinnen und Befrager unterwegs sein, die Fahrgäste um ihren Fahrausweis bitten und gleichzeitig Fragen zur Fahrt stellen.

    Das betrifft auch Ihre Schülerinnen und Schüler. Die Befragerinnen und Befrager lassen sich das Ticket zeigen und erfassen das ausgebende Verkehrsunternehmen, die Ticket-Art und für wie viele Tarifzonen der Fahrausweis gültig ist. Zudem fragen sie die Schüler, von wo nach wo sie fahren und wie oft sie das Ticket nutzen. Die gesamte Befragung erfolgt anonym: von den Schülern werden keine persönlichen Daten abgefragt. Für die Erhebung sind ausschließlich die Informationen zum genutzten Ticket und zum gesamten Fahrtweg von Interesse.

    Da Schülerinnen und Schüler ein wichtiger (und großer) Anteil der Fahrgäste in den öffentlichen Verkehrmitteln sind, ist es uns wichtig, dass ausreichend Informationen über die Nutzung von Bussen und Bahnen durch sie vorliegen.

    Das Befragerpersonal ist zudem im Umgang mit den Fahrgästen geschult worden. Dabei legte der VVO großen Wert auf die Schulung zum sensiblen Verhalten bei der Befragung von Kindern.

    Die Mitarbeiter des Erhebungsbüros weisen sich mit einem Ausweis aus (aus der Anlage ersichtlich). Nur Personen mit diesem Ausweis sind berechtigt, die Fahrgäste zu befragen.

    Alle Informationen finden sich auch in der picture_as_pdf Anlage.

    Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
    Ihr Verkehrsverbund Oberelbe

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