Schulanmeldung für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen
Die Ausgabe der Bildungsempfehlungen durch die Grundschulen erfolgt am 10.02.2023.
Bitte nehmen Sie dazu unsere Elterninformation zur Schulaufnahme 2023 sowie die Anlage zum Fremdsprachenkonzept 2023 zur Kenntnis.
Im Zeitraum vom 27.02. bis 03.03.2023 können Sie Ihr Kind an unserem Gymnasium anmelden. Die Anmeldung erfolgt persönlich im Sekretariat unserer Schule (Raum A 147, 1. OG Altbau).
Anmeldezeiten:
Montag |
27.02.2023 |
13:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Dienstag |
28.02.2023 |
07:00 Uhr – 09:00 Uhr
13:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Mittwoch |
01.03.2023 |
13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
Donnerstag |
02.03.2023 |
13:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Freitag |
03.03.2023 |
07:00 Uhr – 08:00 Uhr |
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Anmeldeformular zur Aufnahme an einem Gymnasium (vollständig ausgefüllt, mit Angabe Zweit-/Drittwunsch und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben)
- Original der Bildungsempfehlung (mit rotem Stempel)
- Schülerdatenerfassungsbogen unseres Gymnasiums (vollständig in Druckbuchstaben ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben)
- Originale und Kopien des Zeugnisses Klasse 3 und der Halbjahresinformation Klasse 4
- Original und Kopie der Geburtsurkunde bzw. eines vergleichbaren Identitätsnachweises, ggf. Kopien von Nachweisen zum alleinigen Sorgerecht
- ggf. Anschreiben an die Schulleitung und Nachweise über vorliegenden Härtefall bzw. besondere Gründe, die bei der Aufnahmeentscheidung oder für den Wunsch der 2. Fremdsprache berücksichtigt werden sollen
- Unterlagen zu einem bestehenden Integrationsstatus bzw. einer Teilleistungsschwäche/Behinderung bzw. die DaZ-II-Niveaubeschreibung der VBK
- Rückmeldung (ausgefüllt) an die Grundschule
- kleiner Briefumschlag mit eigener Adresse, bitte frankiert
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Anmeldetermin (Tel. 0351 44 00 88 90), wenn Sie ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung wünschen.
Schulanmeldung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 der Oberschule
Im Zeitraum vom 27.02. bis 03.03.2023 können Sie Ihr Kind an unserem Gymnasium anmelden. Die Anmeldung erfolgt persönlich in der Schule, die Öffnungszeiten des Sekretariats werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Hinweise für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 der Oberschule
Derzeit gibt es leider keine (Klassenstufe 6 des kommenden Schuljahres) bzw. nur sehr geringe Aufnahmekapazitäten in unseren Klassen. Wenn Sie Ihr Kind dennoch anmelden möchten, vereinbaren Sie bitte vorab (Tel. 0351 44 00 88 90) einen Gesprächs- und Anmeldetermin mit der Schulleitung.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- formloser Aufnahmeantrag mit Ihren Kontaktdaten, Unterschriften aller Sorgeberechtigten sowie Angabe von Gymnasien als Zweit- und Drittwunsch
- Dokumentation zur besonderen Bildungsberatung (Diese Beratung muss an der Oberschule durchgeführt worden und dokumentiert sein.)
- Originale und Kopien der letzten beiden Zeugnisse/Halbjahresinformationen
- Original und Kopie der Geburtsurkunde, ggf. Nachweise zum Sorgerecht
Hinweise für Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen der Oberschule
Leider verfügen wir auch in dieser Klassenstufe nur über wenige freie Plätze.
Voraussetzung für eine Aufnahme an unserem Gymnasium ist die durchgängige Unterrichtung in einer zweiten Fremdsprache (RU, FR, LA) ab Klasse 6 bzw. die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- schriftlicher Aufnahmeantrag mit Ihren Kontaktdaten, Unterschriften aller Sorgeberechtigten sowie Angabe von Gymnasien als Zweit- und Drittwunsch
- Original und Kopien der letzten beiden Zeugnisse/Halbjahresinformationen
- Dokumentation über Feststellungsprüfung
- Original und Kopie der Geburtsurkunde
Hinweis auf die SOGYA § 6 Aufnahmebedingungen:
(5) 1Nach Abschluss der Klassenstufe 10 der Oberschule wird ein Schüler in die Klassenstufe 10 des Gymnasiums aufgenommen, wenn der Durchschnitt der in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 10 erreichten Noten sowie der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,5 ist und er die Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses bestanden hat. 2Er wird auch dann aufgenommen, wenn er die Anforderungen nach Satz 1 mit dem Abschlusszeugnis der Oberschule erfüllt.