Information über eine Ergänzung der Haus- und Hofordnung, Abschnitt „Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung“:
- Alle Unfall- und Schadensmeldungen sind unverzüglich im Sekretariat vorzunehmen. Der Klassenlehrer bzw. Tutor ist zu informieren. Wegeunfälle sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen der Schule anzuzeigen.
- Ist ein Schüler an einer nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Infektionskrankheit, akutem Durchfall oder Erbrechen erkrankt, welche dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden muss, ist unverzüglich die Schule in Kenntnis zu setzen.