Die Personensorgeberechtigten von Kindern, welche nach Abschluss der Klassen 5 bis 10 an das Gymnasium wechseln möchten, müssen bis zum 5. März 2024 einen Antrag auf Aufnahme bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.
Die Anmeldung erfolgt persönlich in der Schule zu den Öffnungszeiten des Sekretariats (7:00 bis 15:00 Uhr).
Derzeit gibt es an unserem Gymnasium keine bzw. nur sehr geringe Aufnahmekapazitäten in den Klassen. Wenn Sie Ihr Kind dennoch anmelden möchten, bitte wir Sie, vorab (Tel. 0351 44 00 88 90) einen Gesprächs- und Anmeldetermin mit der Schulleitung zu vereinbaren.
Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn am Schuljahresende die Aufnahmebedingungen gemäß § 6 Absatz 2 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung erfüllt werden:
link REVOSax Landesrecht Sachsen – Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA
Hinweise für Klassen 5 und 6 der Oberschule
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- schriftlicher Aufnahmeantrag mit Ihren Kontaktdaten, Unterschriften aller Personensorgeberechtigten sowie Angabe von Gymnasien als Zweit- und Drittwunsch
- Dokumentation zur besonderen Bildungsberatung (Diese Beratung muss an der Oberschule durchgeführt worden und dokumentiert sein.)
- Originale und Kopien der letzten beiden Zeugnisse/Halbjahresinformationen
- Original und Kopie der Geburtsurkunde, ggf. Nachweise zum Sorgerecht
Hinweise für Klassen 7 bis 9 der Oberschule
Voraussetzung für eine Aufnahme an unserem Gymnasium ist die durchgängige Unterrichtung in einer zweiten Fremdsprache (RU, FR, LA) ab Klasse 6 bzw. die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- schriftlicher Aufnahmeantrag mit Ihren Kontaktdaten, Unterschriften aller Personensorgeberechtigten sowie Angabe von Gymnasien als Zweit- und Drittwunsch
- Original und Kopien der letzten beiden Zeugnisse/Halbjahresinformationen
- Dokumentation über Feststellungsprüfung
- Original und Kopie der Geburtsurkunde
Ein Wechsel ist in der Regel nur bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 des Sächsischen Schulgesetzes möglich. Auf Antrag der Personensorgeberechtigten kann das Landesamt für Schule und Bildung in besonderen Härtefällen auch dann, wenn die Leistungsvoraussetzungen (Notendurchschnitt) verfehlt werden, die Aufnahme an ein Gymnasium genehmigen.
Hinweise für Klasse 10 der Oberschule
Leider verfügen wir auch in dieser Klassenstufe nur über wenige freie Plätze.
Voraussetzung für eine Aufnahme an unserem Gymnasium ist die durchgängige Unterrichtung in einer zweiten Fremdsprache (RU, FR, LA) ab Klasse 6 bzw. die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- schriftlicher Aufnahmeantrag mit Ihren Kontaktdaten, Unterschriften aller Personensorgeberechtigten sowie Angabe von Gymnasien als Zweit- und Drittwunsch
- Original und Kopien der letzten beiden Zeugnisse/Halbjahresinformationen
- Dokumentation über Feststellungsprüfung
- Original und Kopie der Geburtsurkunde