Fahrtkostenerstattung auch für Oberstufenschüler?

Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Praxis, wonach Schüler ab Klasse 11 keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, für rechtswidrig erklärt. Dies ist einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 05.02.2016 zu entnehmen und wurde ebenso in der lokalen Presse vermeldet. Auch wenn die Landeshauptstadt Dresden Berufung eingelegt hat, kann es zur Sicherung von Ansprüchen für die betroffenen Familien hilfreich sein, jetzt noch einen entsprechenden Antrag zu stellen. Informationen zur Antragstellung (bezogen auf die aktuell gültige Satzung) finden sich unter Schule » Schülerbeförderung.