Hausordnung
Hausordnung des Marie-Curie-Gymnasiums
Um die Arbeit in der Schule erfolgreich zu gestalten und ein geordnetes und freundliches Zusammenleben aller am Schulalltag Beteiligten zu sichern und zu fördern ist es notwendig, rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst miteinander umzugehen, das Eigentum anderer zu achten und Arbeitsmaterialien, Einrichtungen und Gebäude schonend zu behandeln. Rechtsgrundlagen des Schulbesuchs und damit auch Grundlage dieser Haus- und Hofordnung sind das Schulgesetz (SchulG), die Schulordnung Gymnasium (SOGY), die Schulbesuchsordnung (SBO) sowie die objektspezifischen Regelungen zum Brandschutz/Gefahrensituationen.
Im Einzelnen gelten folgende weitere Regelungen:
Unterricht und Pausen:- Vor dem Beginn der ersten Unterrichtstunde warten die Schüler bis zum ersten Klingelzeichen vor dem Schulgebäude, im Eingangsbereich des Schulgebäudes oder im Speiseraum (Lehrgebäude Zirkusstraße). Die Treppen sind frei zu halten.
- Zum Vorklingeln begeben sich alle Schüler an ihren Platz und bereiten sich auf die Unterrichtsstunde vor.
- Es gelten folgende Unterrichtszeiten:
- Sollte nach dem Beginn der Unterrichtsstunde noch kein Lehrer anwesend sein, so meldet der Klassensprecher oder ein Vertreter dies bei der Schulleitung oder im Sekretariat.
- Mobiltelefone sind während der Unterrichtszeiten auszuschalten. Das Tragen von Kopfhörern im Unterricht ist untersagt.
- Jedes Benutzen von Verdunklungseinrichtungen, technischen Geräten sowie bereitgestellten Lehrmitteln ist Schülern nur mit Erlaubnis des Lehrers gestattet.
- Nach dem Pausenklingeln wechseln alle Schüler in das Zimmer, in welchem sie in der folgenden Stunde Unterricht haben. Der Ordnungsdienst ist für die Grundordnung bei Verlassen des Unterrichtsraumes verantwortlich.
- Während der Pausen halten die Schüler sich im Klassenraum, Speiseraum oder auf dem Schulhof auf. Es wird empfohlen, in den großen Pausen auf den Hof zu gehen.
- In den Pausen sind die Türen geöffnet und die unteren Fenster geschlossen.
- Die vorgegebenen Zeiten für die Schulspeisung sind einzuhalten.
- In Freistunden halten sich die Schüler grundsätzlich im Speiseraum auf.
- Bei Vorliegen einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten dürfen Schüler ab der 8. Klasse während der großen Pausen sowie Freistunden zum Erwerb von Grundnahrungsmitteln und Getränken das Schulgelände verlassen.
- Nach Unterrichtsende werden die Fenster geschlossen und die Stühle hochgestellt. Der Ordnungsdienst ist dafür verantwortlich, dass die Tafel gereinigt, der Eimer für das Tafelwasser geleert, das Zimmer gekehrt und der Müll in die entsprechenden Müllcontainer entsorgt wird.
| Stunde | Zeit |
|---|---|
| 1. | 8.00-8.45 |
| 2. | 8.45-9.30 |
| 3. | 9.50-10.35 |
| 4. | 10.40-11.25 |
| 5. | 11.50-12.35 |
| 6. | 13.00-13.45 |
| 7. | 13.50-14.35 |
| 8. | 14.40-15.25 |
| 9. | 15.30-16.15 |
| 10. | 16.15-17.00 |
| 11. | 17.05-17.50 |
| 12. | 17.50-18.35 |
Nutzung von Fahrrädern:
Die Benutzung von Fahrrädern erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Fahrräder sind in den Fahrradständern abzustellen. Ein Versicherungsschutz für Fahrräder besteht nicht. Unbefugter Aufenthalt an den Fahrradständern sowie Radfahren im Schulgelände sind nicht erlaubt.
Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung:- Das Rauchen und der Umgang mit Feuer sind im gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Der Besitz und Konsum von Alkohol, Drogen und Rauschmitteln sind verboten und werden geahndet.
- Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen sowie Waffen aller Art ist verboten.
- Arbeitsmittel, die die Sicherheit der Mitschüler gefährden können, dürfen nur sachgemäß verwendet werden. Jeder hat zur Unfallverhütung beizutragen.
- Rennen und Ballspielen sind im Schulgebäude verboten. Spiele mit erhöhtem Risiko für Verletzungen oder Beschädigungen sind zu unterlassen. Dazu gehört insbesondere das Werfen mit Schnellbällen im Schulgelände.
- Ein Schließfach kann angemietet werden. Es besteht seitens der Schule keine Haftung für die Beschädigung und den Verlust von Kleidungsstücken, Schulsachen, Gegenständen, Geld oder Wertsachen.
- Die zentrale Aufbewahrungsstelle für Fundsachen befindet sich beim Hausmeister.
- Unfall- und Schadensmeldungen sind unverzüglich im Sekretariat vorzunehmen. Der Klassenlehrer bzw. Tutor ist zu informieren.
- Das Anbringen von Plakaten und Aushängen ist nur an den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.
Bei Sachbeschädigung bzw. Verunreinigung an Gebäuden, Ausstattung oder Lehrmaterialien kann auf zivilrechtlichem Wege Schadensersatz verlangt werden.
Für Fachräume, Turnhalle und Aula gelten gesonderte Regelungen, über die die jeweiligen Fachlehrer die Schüler belehren. Insbesondere gilt, dass Fachräume, Turnhallen und Aula nur gemeinsam mit einem Lehrer betreten werden.
Die Haus- und Hofordnung wurde am 28.10.2009 von der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 01.11.2009 in Kraft.
